Presse und Rundfunk
Up one levelF.A.Z. - Juristische Einwände gegen Studiengebühren
Wieder enmal meldet sich unser Hausblatt zu Wort:
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EA1B6329D93694583BD2B706491D63CBB~ATpl~Ecommon~Scontent.html Studiengebühren Juristische Einwände gegen Studiengebühren Proteste gegen Studiengebühren in Wiesbaden 28. September 2006 Erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Gesetze über die Erhebung von Studiengebühren in neun Bundesländern hat der Richter am Bundesfinanzhof in München Ludwig Kronthaler erhoben. In einem Gutachten für den Stifterverband kritisiert der ehemalige Kanzler der Technischen Universität in München vor allem die in einigen Ländern geplante Zweckbindung der Studiengebühren zur Verbesserung der Studienbedingungen. Von besseren Studienbedingungen durch Studienbeiträge ist in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen die Rede. Sobald der Zweck der Studienbeiträge nicht in der bloßen Mitfinanzierung der Hochschule (Baden-Württemberg und Niedersachsen) liege, müsse der Beitrag sich an den Kosten für die konkrete Qualitätsverbesserung bemessen und klar beschrieben werden. Den jetzt geplanten undifferenzierten Einheitsbeitrag von 500 Euro für alle Fächer mit dem Ziel die Studienbedingungen zu verbessern, hält Kronthaler für rechtswidrig. Ausfallfonds für finanzschwache Studenten Der Abgabepflichtige müsse erkennen können, für welche öffentliche Leistung eine Abgabe erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenbemessung verfolge. In den Beitragssatzungen der Hochschulen wäre deshalb zu regeln, ob Lehrkräfte, Tutorien, Übungen, Praktika, Nachhilfen, Studienliteratur, Computerarbeitsplätze oder die Renovierung von Hörsälen einbezogen werden könnten. Außerdem müsse es aufwandsabhängige unterschiedliche Beitragssätze für Fächer und Studiengänge geben. Es liegt auf der Hand, daß ein Philosophiestudium nur ein Bruchteil der öffentlichen Gelder verschlingt, die etwa ein Medizinstudium in Anspruch nimmt. Das müßte sich dann nach Kronthalers Ansicht auch in unterschiedlichen Studienbeiträgen niederschlagen. Wenn die Zweckbindung beschrieben wird, folgen daraus differenzierte Studienbeiträge. Diese hatte der Deutsche Hochschulverband schon lange gefordert. Die Studenten dürften nur zur Kasse gebeten werden, wenn substantielle Änderungen einträten, bekräftigt der Präsident des Hochschulverbandes, der Kölner Völkerrechtler Bernhard Kempen gegenüber der F.A.Z. . Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar vergangenen Jahres das Gebührenverbot aufgehoben und Gebühren im Interesse von Wettbewerb und Qualität bei entsprechenden Rahmenbedingungen ausdrücklich für akzeptabel erklärt hatte, bereiteten neun Länder Gesetze für Studiengebühren vor. Wie die Rahmenbedingungen (Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse) auszusehen haben, überließ das Gericht bewußt dem föderalen Wettbewerb und den Landesgesetzen. ?Verfassungswidrige Sonderabgabe? Aus dem in Karlsruhe definierten Rahmen für die Einführung und Erhebung von Studiengebühren läßt sich eine bestimmte Obergrenze für die Bemessung von Studienbeiträgen nicht ableiten, auch wenn das Gericht den derzeitigen Beitrag von 500 Euro für unbedenklich hält. Auch der UN-Sozialpakt, von einigen als völkerrechtlicher Einwand gegen die Einführung von Studiengebühren bemüht, verbietet diese nicht grundsätzlich, sondern läßt sie unter sozialverträglichen Bedingungen zu. Am weitesten fortgeschritten ist das Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg. Wer die Studiengebühren nicht bezahlen kann, kann Kredite zu günstigeren als den marktüblichen Bedingungen aufnehmen. Für den Fall, daß die Studenten das Geld nicht zurückzahlen können, müssen alle Studenten aufkommen, indem sie mit einem Teil ihrer Beiträge einen sogenannten Ausfallfonds finanzieren. In Nordrhein-Westfalen etwa fließen 23 Prozent der Einnahmen in den Ausfallfonds. Dieses Umlageverfahren hält Kronthaler für eine ?verfassungswidrige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion?. Ihr Sachzweck müsse aus dem Steueraufkommen beglichen und dürfe nicht der Finanzierung durch die Studenten überantwortet werden. An diesem Einwand hat Kempen Zweifel. In vergleichbaren Verfahren hätte das Bundesverfassungsgericht an solchen Finanzierungsmodellen keinen Anstoß genommen. Das gelte etwa für die Kammerbeschlüsse des Gerichts zu gestaffelten Kinderbeiträgen. Mit den höheren Beiträgen Besserverdienender könnten einkommensschwächere Eltern unterstützt werden. Es spräche also viel dafür, daß das Gericht auch den Ausfallfonds für verfassungskonform erklärte. Studienbeiträge statt Studiengebühren Baden-Württemberg hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den für verfassungswidrig erklärten Gesetzen über die im Jahre 1997 eingeführten Immatrikulations- und Rückmeldegebühren auf eine Zweckbindung verzichtet. Die dort und in Niedersachsen geplante Unterstützung der Hochschulen führe allerdings dazu, daß langfristig die Zuweisungen des Finanzministeriums an die Hochschulen gekürzt würden, kritisiert Kronthaler. Von den Verwaltungsgerichten könnten sie überdies als kapazitätswirksam erkannt werden, was zweckgebundene Mittel nicht sein dürften. Der Richter am Bundesfinanzhof weist auch darauf hin, daß abgaberechtlich von Studienbeiträgen und nicht von Gebühren die Rede sein müsse. Das einzige Land, das dieser Forderung Rechnung trägt, ist Baden-Württemberg. Dort ist nur von einer ?Beteiligung? der Studenten an den Kosten des Studiums die Rede. Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz hat Kronthaler aufgefordert, gemeinsam mit den Hochschulen Mustersatzungen zu erarbeiten, die alle genannten Standards einhalten und größere Rechtssicherheit garantieren. Text: oll.,F.A.Z. Bildmaterial: dpa
(Artikel gefunden con Christian S.)
- Categoria(s)
- Mails...
- Presse und Rundfunk
- O URL para efectuar trackback desta entrada é:
- http://open-politix.de/blog/faz_zu_studiengebuehren/tbping
Corts in der FH -- "Protest muss auch weh tun" [FR]
aus der FR (online, 29. September 2006):
-----8<--------------------------------------------
Begleitet von heftigen Protesten gegen die geplanten Studiengebühren hat der hessische Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) am Mittwoch den Neubau der Fachhochschule an der Kleiststraße eröffnet. Das Gebäude hat Bund und Land 50 Millionen Euro gekostet.
Frankfurt - Ulrich Adolphs gibt sich kämpferisch: "Der Minister hat wegen der Demonstranten noch nie einen öffentlichen Termin abgesagt, und er wird es auch nie tun", sagt der Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums im Neubau der Fachhochschule Frankfurt (FH), während sein Chef verzweifelt versucht, sich Gehör zu verschaffen. Doch selbst die Herrschaften, die bei der Eröffnung des Gebäudes in der ersten Reihe sitzen, bekommen kaum mit, wie Udo Corts das 50 Millionen Euro teure Haus als Chance für die FH bezeichnet und betont, dass die Landesregierung den staatlichen Hochschulen große Bedeutung beimesse und sich entsprechend stark engagiere.
Denn um den Wissenschaftsminister herum stehen - wie bei fast jedem seiner öffentlichen Auftritte - Dutzende von jungen Menschen, die gegen die von der hessischen Landesregierung geplanten Studiengebühren demonstrieren.
Trotz Semesterferien aktiv
"Hau ab, hau ab", skandieren die Demonstranten, als der Minister zum Rednerpult gehen will. Dort kommt er nie an, denn die Gebührengegner versperren ihm dem Weg. Als zunächst Bodyguards und später Bereitschaftspolizisten einen Sicherheitsring um Corts ziehen wollen, droht die Lage zu eskalieren. "Wir sind friedlich, was seid ihr?", brüllen die rund 50 Demonstranten - es gibt Schubsereien. Schließlich beruhigen sich alle Beteiligten wieder. Corts ist zwar immer noch weit vom Rednerpult entfernt, schafft es aber immerhin, sich ein Mikrofon reichen zu lassen. Knapp fünf Minuten dauert seine Rede, die im Pfeifkonzert untergeht. "Wir wollten Corts zeigen, dass wir trotz der Semesterferien aktiv sind und er unseren Protest nicht umgehen kann", sagt Dirk Völlger vom Allgemeinen Studierendenausschuss der Technischen Universität (TU) Darmstadt.
Bereits seit Monaten organisiert Völlger Proteste gegen Studiengebühren, und auch im "Udo-Corts-Fanclub" ist er aktiv. Im Internet veröffentlicht der Zusammenschluss der Gebührengegner die Termine des Wissenschaftsministers und ruft dazu auf, Corts bei diesen Gelegenheiten "zu feiern". Meistens enden die "Jubelstürme" wie am Mittwoch in der Fachhochschule. Dass viele in der FH vom Auftritt der Gebührengegner nicht angetan sind, sieht Völlger ein: "Aber Protest muss auch weh tun." Den Studierenden gehe es nicht darum, "die Veranstaltung zu sprengen und die Arbeit von anderen Menschen kaputt zu machen", betont er. Deshalb bleiben die Demonstranten auch nur so lange im Saal, bis Corts geht. Die Theateraufführung "Kommen und Gehen" von Regisseur Willy Praml, an der 120 Studenten teilnehmen, stören sie nicht.
Rund 50 Millionen Euro hat das Gebäude an der Kleiststraße gekostet. Doch geht es nach FH-Präsident Wolf Rieck, war der Neubau erst der erste Schritt zu einer neuen, modernen Fachhochschule. Als nächstes sollen die Häuser am Alleenring durch neue Hochschulgebäude ersetzt werden. "Mit diesen Ideen werden wir uns in den nächsten Jahren befassen", sagte Corts. Georg Leppert
Das Stück "Kommen und Gehen" ist heute um 20 Uhr noch einmal im Neubau zu sehen.
-----8<--------------------------------------------
Herr Corts, wir sehen uns! :)
- Categoria(s)
- Mails...
- Presse und Rundfunk
- O URL para efectuar trackback desta entrada é:
- http://open-politix.de/blog/corts-in-der-fh-protest-muss-auch-weh-tun-fr/tbping
Das Marburger Amtsgericht – Feuerwehr der Justiz
Justizfeuerwehrmann und Amtsrichter Taszis hatte es gestern mit dem Vorwurf der Nötigung gegen Lena, Philipp und Max zu tun. Die Materie ist bekannt und vielerorts nachzulesen, ich beziehe mich hier nur auf den ersten Teil der Verhandlung, der Erstaunliches zu Tage förderte.
Schon die Eröffnung der Verhandlung war großes Kino. Die Anwälte der Verteidigung nahmen die Liste der bisher abgelehnten Befangenheitsgesuche noch einmal auf und baten um Klärung bezüglich der Begründung und Akteneinsicht. Der zu diesem Zeitpunkt noch sichtlich erholte Staatsanwalt Dr. Sippel war sofort erstaunt, er wisse nichts von irgendwelchen Gesuchen, die habe die Verteidigung ihm wohl nicht zukommen lassen. Er sei aber auch gestern erst aus dem Urlaub gekommen.
Nach mehreren Unterbrechungen zur Klärung von Fragen im Kontext der Befangenheitsgesuche beginnt nach halb neun die eigentlich Verhandlung. Feuerwehrmann Taszis schlägt wieder zu. Lena hatte angegeben, dass sie 450 Euro im Monat zur Verfügung habe. Taszis scheint das zu wenig zum Studieren (sic!). Die Feststellung, dass ihr nach Abzug der Miete 150 Euro davon bleiben, kommentiert er: „Da bleibt man schlank!“
Die Strafbefehlsanträge der Staatsanwaltschaft lauten für alle drei Beklagten gleich und sehen in der Besetzung der Autobahn keine Sachbezug. Sie unterstellen, dass eine Information der Kraftfahrer nicht beabsichtigt war und sehen die Dauer der Blockade in keinem erträglichen Verhältnis zum Anlass. (Ich gehe auch immer mit Transparenten zu Demonstrationen, weil ich die später noch brauche.)
Ein Antrag der Verteidigung auf Aussetzung der Verhandlung bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Verfassungsmäßigkeit des HstuBeiG wird abgewiesen. Das Gericht habe nicht über das Anliegen der Demonstration zu befinden, die Verfassungsfrage sei nicht „vorgreiflich“ zu behandeln und die Entscheidung des Gerichts gelte auch bei Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, da es zum Tatzeitpunkt lediglich eine Gesetzesinitiative war, Artikel 147 der Hessischen Verfassung hier also nicht greife. Soweit ich das beurteilen kann, ist das die einzige Begründung an diesem Vormittag, die vor allem in ihrem letzten Argument (leider) kaum anzuzweifeln ist.
Ein anderes Argument der Verteidigung scheint erfolgversprechender. Als Spontanversammlung stand die Demonstration unter dem Grundrechtsschutz der Versammlungsfreiheit. Von Nötigung könne daher erst in Bezug auf Sachverhalte nach Beendigung der Demonstration gesprochen werden. Die Demo zog sich aber nach der Blockade noch weiter bis zur CDU-Zentrale, und daran nahmen die drei Beklagten gar nicht mehr teil.
Es folgen wieder Hits der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörde, die in dieser Verhandlung auch alle vier Zeugen stellt. Richter Taszis präsentiert ein Foto des Demonstrationszuges als Beweisstück, auf dem Lena zu sehen sein soll. Bloß, ist sie darauf nicht erkennbar. Staatsanwalt Dr. Sippel hat aber noch mehr in der Hinterhand. Er zitiert einen MNZ-Artikel aus dem Sommer 2006, in dem Lena die Zeichenwirkung der Blockade positiv bewertet, und braucht gefühlte zehn Minuten und viele Erklärungen bis er den Unterschied zwischen einer Handlung und der Bewertung einer Handlung versteht.
Mit der Vernehmung eines Polizisten namens Sohn, der in der Marburger Betrugsabteilung arbeitet, nimmt die Verhandlung aber erst richtig Fahrt auf. Herr Sohn hat am 28.07. - wir erinnern uns: die Demo war in der ersten Mai-Hälfte ? Anzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt und drei ihm namentlich bekannte Personen - Lena, Philipp und Max - erstattet. Er war mit seiner Frau auf dem Heimweg aus Frankfurt (!) gewesen und hatte wichtige Medikamente nicht dabei (sic!). Die Anzeige hatte er zwar 10 Wochen später gleich selbst aufgenommen. Als ihn Lenas übrigens sehr fähige Anwältin auf übliche Vorgehensweisen anspricht, findet er zwei neue Lieblingsantworten. Die eine ist das klassische Über-etwas-anderes-reden, die andere mangelnde Erinnerung. Seine Kooperationsbereitschaft gipfelte in der hier sinngemäß wiedergegebenen Aussage, dass er keine weiteren Fragen beantworten werde, wenn sie so weiter frage. Sichtlich unwillig musste ihn der Richter daraufhin an seine Pflicht zu antworten erinnern. Überhaupt blickte er immer wieder zu Staatsanwalt und Vorsitzendem, wenn ihm von der Verteidigung ein kritische Frage gestellt wurde.
Im Lauf der Befragung wird deutlich, weshalb er auf Hilfe hofft. Auf die Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme und der Autobahnblockade antwortet Herr Sohn, dass hier im konkreten Fall das Problem nicht sei, wann er die Medikamente nehme – das solle immer zur gleichen Zeit sein, müsse aber nicht unbedingt - , sondern die Blockade selbst. Aufschlussreich ist auch eine zweite Beschreibung des Hergangs durch Herrn Sohn. Er habe festgestellt, dass man nicht weiterfahren könne und dann über die Studenten geschimpft, die nichts Besseres zu tun hätten. Wie man das halt so macht. Moment!, denke ich da. Sagte er nicht vorher, er habe gar nicht bemerkt, weshalb die Autobahn blockiert wurde, als er ausgestiegen und nach vorne zum Staubeginn gelaufen war? Interessant auch, dass er eigenen Angaben zufolge nach einer Stunde gewendet und die Autobahn über einen Schleichweg verlassen hat, der ihm ebenfalls nach eigener Aussage die ganze Zeit offen stand. Körperverletzung? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich hier einer in seiner Sicht der Dinge angegriffen fühlt.
Davon werden wir aber sehr schnell durch Statsanwalt Dr. Sippel abgelenkt. Er meldete sich mit dieser Aussage zu Wort: „Ich weiß überhaupt keine Fakten!“
Der Herr Kriminalbeamten Sohn übernimmt aber wieder. Eine Frage nach den weiterhin diffusen zeitlichen Umständen seiner Geschichte kontert er mit diesen Worten: „Ich konnt's gerade so behalten.“ Letztlich kann er keine Tatsachen für seine gegen Lena, Philipp und Max erhobenen Beschuldigungen nennen. Deren Namen, in seinem Jargon „Erkenntnisse“ habe er von den Kollegen Seim und Peter vom Staatsschutz, deren Namen ihm in mühevoller Kleinarbeit aus der Nase gezogen werden musste. Verständlich, weiß Herr Sohn doch, dass die Abteilung Staatsschutz immerhin zwei bis drei Beamte hat. Praktisch, dass die grade draußen auf dem Flur warteten. Diesen Zeugen hätte sich der Richter im Justizfeuerwehrdienst also sparen können. Nicht einmal über den konkreten Verlauf der Blockade kann er genaue Auskunft geben. Es ist halt schwer mit der Erinnerung im Alter.
Weniger konfus, dafür aber sichtlich ziemlich angefressen von Beklagten, agiert der nächste Zeuge, der nämliche Herr Seim vom Staatsschutz. Zwischendurch verlässt der Anwalt von Philipp das Gericht, weil er einen anderen Termin hat, der bei der Festlegung der heutigen Verhandlung allerdings schon bekannt war. Zwar beantragt auch der Staatsanwalt Vertagung, Herr Taszis möchte offenbar aber nicht mehr lange warten. Nachdem die Beteiligten in dieser Woche keinen gemeinsamen Termin finden und Lena und Philipp später für viele Wochen verhindert sind, führt er die Verhandlung ohne den Verteidiger fort. Die Sache bedürfe ja nicht notwendig der Vertretung und Philipp sei als Student hinreichend gebildet, um sich selbst zu verteidigen. Formal richtig, in dieser Konstellation aber mindestens mit Geschmäckle.
Zurück zu Herrn Seim vom Staatsschutz. Ihn erlebe ich nur kurz, denn nach über vier Stunden gehe ich um halb eins. Herr Seim bringt zwar auch keine geschlossene Argumentation mit, soweit ich das schon beurteilen kann, verfolgt die Belastung der Angeklagten dafür aber mit wesentlich größerer Geschicklichkeit und ebensolchem Nachdruck. Es gibt da zwei (Presse-) Fotos, die vier Minuten nacheinander entstanden sein sollen. Warum es auf dem einen wesentlich dunkler sei und die Autos Licht anhätten, will Lena wissen. Weil das manchmal so aussehe, wenn man aus einem bestimmten Winkel photographiere, antwortet Herr Seim.
Das Urteil wird, wie ich telefonisch erfahre, um halb sieben, sieben verkündet. Der Staatsanwalt hatte zweimal siebzig und einmal 140 Tagessätze wegen Nötigung beantragt. Brandrichter Taszis erkennt auf Nötigung und Freiheitsberaubung, die er mit vier Monaten für Lena, fünf für Max und sechs für Philipp bestraft. Alle drei Freiheitsstrafen werden für drei bis vier Jahre (!) auf Bewährung ausgesetzt. Was tatsächlich passiert war an diesem Tag auf der autobahnmäßig ausgebauten Schnellstraße B3a war gar nicht mehr so wichtig.
[Die obige Schilderung beruht auf kursorischen Notizen und ist im wesentlichen eine Gedächtnisniederschrift, dass wenige Stunden nach dem ersten Teil der Verhandlung verfasst wurde. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht als Protokoll der ersten Verhandlungsstunden angelegt. - Generell gilt das gesprochene Wort, wie es hoffentlich im Protokoll der Urkundsbeamtin nachzulesen sein wird. - Für den Titel danke ich Herrn Amtsrichter Jürgen-Peter Taszis und seinem reichhaltigen Schatz lustiger Bemerkungen.]
- Categoria(s)
- Presse und Rundfunk
- O URL para efectuar trackback desta entrada é:
- http://open-politix.de/blog/das-marburger-amtsgericht-2013-feuerwehr-der-justiz/tbping